Rehkitzrettung NEW WEN e.V.

mit Herz und Drohnen gegen den Mähtod

Vorab-Flächen-Anmeldung:

Natürlich wird jeder Landwirt erst relativ kurzfristig - abhängig von der Wettervorhersage - über den genauen Termin der Wiesenmahd entscheiden. Wir bitten Sie trotzdem, uns baldmöglichst über die Pläne zu informieren!

Neben Landwirten ist natürlich auch eine Flächenanmeldung für die Rehkitzrettung durch Jagdpächter, Jagdgenossenschaften o.ä. möglich.

Bitte halten Sie die FID-Nummern der abzuflliegenden Flächen bereit.

Bei knapper Kapazität unserer Rettungsteams entscheidet der Disponent anhand des Eingangs der Anmeldung, aber auch anhand der örtlichen Verfügbarkeit sowie der Wahrscheinlichkeit des Vorhandensseins von Kitzen.

Bitte wenden Sie sich telefonisch an unseren Disponenten unter 0151 - 675 981 86.

(Achtung, diese Nummer ist nur während der Mähsaison erreichbar und nur für die Anmeldung von Einsätzen, ansonsten wenden Sie sich bei Fragen bitte per E-Mail an info@rehkitzrettung-new-wen.de)



Hier finden Sie einige wichtige Hinweise für Landwirte und andere Wiesenbesitzer:

Der Bewirtschafter ist nach Tierschutzgesetz verpflichtet, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist.
Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden, liegt in der Verantwortung des Bewirt-schafters der Fläche. Er muss im Einzelfall eigenverantwortlich entscheiden, welche Maßnahme oder Maßnahmenkombination in welcher Situation und Reihenfolge für die jeweilige Fläche geeig-net bzw. notwendig ist.
Die Beauftragung des Vereins Rehkitzrettung NEW-WEN e.V. entbindet den Bewirtschafter nicht von dieser Verantwortung. Der Verein stellt lediglich die technische Unterstützung entsprechender Maßnahmen dar. Daher sind folgende Punkte für Sie als Bewirtschafter wichtig:
• Rechtzeitige Information des Vereins über geplanten Mähtermin, optimal „Vorabmeldung“)
• Übermittlung genauer und richtiger Vorinformationen (Lage, Größe, Schwierigkeiten, Tier-sichtungen)
• Bereitstellung einer verantwortlichen Person des Bewirtschafters während der Absuche (Be-triebsangehörige, Revierinhaber)
• Konstruktive Zusammenarbeit
• Zeitnahe Mahd im Anschluss an die Absuche
• Mahd trotz Absuche nach gültigen Handlungsempfehlungen (z.B. „Mähknigge“)
• zuverlässiges, rechtzeitiges und sachgemäßes „Befreien“ der gesicherten Kitze
• Ggf. Zurückbringen der Körbe und Fixierstäbe (in Absprache mit dem Verein)
• Sollte eine Absuche durch die Drohne nicht oder nicht vollständig möglich sein oder abgebrochen werden, ist der Bewirtschafter verantwortlich, weitergehende Maßnahmen im An-schluss daran zu treffen.